Hallo
kann mir bitte jemand Helfen,
ich bin Angestelter und seit November 2013 besitze ich einen Gewerbeschein
im Jahr 2013 habe ich als Angestelter ca 15000 Netto Verdient. und nur 200euro UMSATZ gehabt mit dem Gewerbeschein
Jetzt wollte ich über Finanzonline Arbeitnehmerveranlagung machen, bin mir aber nicht sicher ob ich vl. Einkommenssteuererklärung doch machen soll ?...Also meine Frage: was kann ich bzw was darf ich machen Arbeitnehmerveranlagung ODER Einkommenssteuererklärung? und falls Arbeitnehmerveranlagung wo soll ich den Betrag (die 200e) eintragen, bzw gehört es überhaupt eingetragen?
bitte um rasche Hilfe weil falls ich Einkommenssteuererklärung abgeben soll bin ich schon zu spät dran
danke im Voraus |