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Verfasst von: Arbeitnehmerveranlagung bzw Einkommenssteuererklärung am 12.05.2014 16:15
 


THEMA:  misha

Hallo

kann mir bitte jemand Helfen,

ich bin Angestelter und seit November 2013 besitze ich einen Gewerbeschein

im Jahr 2013 habe ich als Angestelter ca 15000 Netto Verdient. und nur 200euro UMSATZ gehabt mit dem Gewerbeschein

Jetzt wollte ich über Finanzonline Arbeitnehmerveranlagung machen, bin mir aber nicht sicher ob ich vl. Einkommenssteuererklärung doch machen soll ?...Also meine Frage: was kann ich bzw was darf ich machen Arbeitnehmerveranlagung ODER Einkommenssteuererklärung? und falls Arbeitnehmerveranlagung wo soll ich den Betrag (die 200e) eintragen, bzw gehört es überhaupt eingetragen?

 

bitte um rasche Hilfe weil falls ich Einkommenssteuererklärung abgeben soll bin ich schon zu spät dran

danke im Voraus

Verfasst von: Johanna am 13.05.2014 10:44
 


THEMA:  misha

Diesmal ginge es noch mit der Arbeitnehmerveranlagung. die 200,- scheinen nirgends auf. Die Einkommensteuerveranlagung ist ab 730,- GEWINN zwingend.

Bei 200,- Umsatz haben Sie vermutlich sogar einen Verlust durch die Investitionen bei der "Betriebsgründung". Da wäre es durchaus interessant, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, da der Verlust bei der Versteuerung des Angestelltengehaltes berücksichtigt wird (Steuergutschrift).

Sie sind nicht zu spät dran, online ist der Abgabetermin am 30. 6.

LG Johanna

Verfasst von: Gast am 13.05.2014 13:19
 


THEMA:  misha

Danke sehr Johanna, für die schnelle Antwort

 

Verlust habe ich Gott sei dank nicht gemacht :)

d.h. den Arbeitnehmerveranlagung ganz "normal" ausfüllen, ohne irgendwo zu erwähnen dass ich auch "selbstständig" was verdient habe?

 

danke & lg

 

Verfasst von: Johanna am 15.05.2014 13:50
 


THEMA:  misha

Ja.

Früher gabs ein Kästchen zum Ankreuzen, dass man aus nicht unselbständiger Arbeit weniger als 730,- verdient hat. Diese Freigrenze von 730,- gilt nicht bei 2 unselbstständigen Tätigkeiten, aber auch nicht für andere Kombinationen (Gewerbe + Vermietung, Landwirt + Kapitalvermögen, ...).

LG Johanna

Verfasst von: misha am 19.05.2014 10:06
 


THEMA:  misha

Danke Johanna!

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