Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war bis 30. September 2013 als Angestellte tätig, und seit 01.Oktober 2013 in Pension. Gleichzeitig habe ich seit April 2013 eine Gewerbeschein für den Direktvertrieb. Aus dieser selbständigen Tätigkeit habe ich einen Verlust von rund € 2.500,--
Nun habe ich meine Einkommenssteuererklärung für 2013 online ausgefüllt. Trotz des Verlustes, sowied diversen Sonderausgaben scheint eine Nachforderung von rund € 100,-- auf. Ist das plausibel?
Kann das mit der Abfertigung zusammenhängen?
Herzlichen Dank im Voraus! |