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Verfasst von: Stephan am 21.05.2014 19:12
 


THEMA:  Beteiligung als Komanditist in Deutschland

Hallo,

in 2012 und 2013 lebte ich ganzjährig in Österreich mit gemeldetem Hauptwohnsitz.

Aus Beteiligungen an einem Windpark habe ich in Deutschland Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in D versteuert wurden. Muß ich diese Einnahmen wegen dem Progresionsvorbehalt unter Kennzahl 453 eintragen?

 

Danke für die Hilfe

lg

Verfasst von: Markus am 22.05.2014 09:42
 


THEMA:  Beteiligung als Komanditist in Deutschland

Kommt darauf an.

Sind Gewinne oder Verluste angefallen? Wurde der Gewinn nach deutschen oder auch nach österreichischem Steuerrecht berechnet? Meistens wird das nur nach deutschem Steuerrecht gemacht, weil der Treuhänder, der die KG-Anteile verwaltet nicht auf Österreicher rücksicht nimmt. Grundsätzlich muss der nach österreichischem Steuerrecht ermittelte Wert eingetragen werden. Dh der nach deutschen Recht ermittelte Wert muss so adaptiert werden, dass er dem österreichischem Steuerrecht entspricht.

schöne Grüße, Markus

 

Verfasst von: Stephan am 22.05.2014 10:04
 


THEMA:  Beteiligung als Komanditist in Deutschland

Nach Aussage des deutschen Finanzamtes wird der Gewinn in Österreich nicht versteuert, unterliegt jedoch der Progression (österreichischer Steuersatz nach Welteinkommen). Frage ist also: Unter welcher Kennzahl (Formular eintragen)?

Verfasst von: Markus am 22.05.2014 10:17
 


THEMA:  Beteiligung als Komanditist in Deutschland

Wenn der Veranlagungsfreibetrag genutzt werden kann, dann brauchen (geringe positive) Einkünfte eventuell gar nicht angegeben werden.

Wenn Verluste aus der Beteiligung entstehen, dann sollten diese Verluste genutzt werden. Sind aber bei den Einkünften aus Gewerbebetrag zu berücksichtigen.

Kz 453 ist aber definitiv falsch. Wenn, dann ist Kz 440 richtig.

Aber interessanter ist ob der Betrag der richtige ist. Nach meiner Erfahrung war der selten richtig.

 

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