Wenn der Veranlagungsfreibetrag genutzt werden kann, dann brauchen (geringe positive) Einkünfte eventuell gar nicht angegeben werden.
Wenn Verluste aus der Beteiligung entstehen, dann sollten diese Verluste genutzt werden. Sind aber bei den Einkünften aus Gewerbebetrag zu berücksichtigen.
Kz 453 ist aber definitiv falsch. Wenn, dann ist Kz 440 richtig.
Aber interessanter ist ob der Betrag der richtige ist. Nach meiner Erfahrung war der selten richtig.
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