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Verfasst von: Harry am 27.05.2014 11:38
 


THEMA:  Arbeitsmittel-Rechnungsdatum

Hallo,

ich bin für zwei Monate im Jahr(Juli u.August) als Beleuchter angestellt und habe mir für diese Tätigkeit eine PSA- (Sicherheitsgurt) angeschafft.

Möchte nun diese PSA  als Arbeitsmittel im Punkt 719 steuerlich absetzen. 

Mein Problem ist ich habe die Ausrüstung am 20.12.2012 gekauft und möchte sie nun für das Jahr 2013 als Arbeitsmittel abschreiben.

Da ich das Arbeitsmittel auch erst im Jahr 2013 nutzen konnte sollte das in Ordnung sein? oder gilt nur das Beazahlungsdatum?  

 

lg, harry

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 27.05.2014 12:08
 


THEMA:  Arbeitsmittel-Rechnungsdatum

Es gilt das Datum der Zahlung.

Verfasst von: harry am 27.05.2014 12:15
 


THEMA:  Arbeitsmittel-Rechnungsdatum

Danke für die rasche Antwort!

Auch wenn ich das  Arbeitsmaterial nicht für das jahr 2012 nutzen konnte? weil ich es ja nach der Anstellung gekauft habe auf Hinsicht es im nächsten Jahr zu verwenden.

danke

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 28.05.2014 15:42
 


THEMA:  Arbeitsmittel-Rechnungsdatum

Ich sehe hier keine legale Möglichkeit.

Verfasst von: Johanna am 28.05.2014 19:20
 


THEMA:  Arbeitsmittel-Rechnungsdatum

Als Angestellter können Sie durch neue Informationen den Jahresausgleich von 2012 abändern. Ich denke, Sie können sehr wohl ein Arbeitsmittel, dass Sie im Dezember 2012 "vorsorglich" gekauft haben, absetzen. Bei einer Arbeitnehmerveranlagung kann man noch 5 Jahre Änderungen beantragen, bei einer Einkommensteuererklärung nicht.

LG Johanna

 

Verfasst von: Johanna am 10.06.2014 11:58
 


THEMA:  Arbeitsmittel-Rechnungsdatum

Ich weiß nicht, wie viel ein PSA-Gurt kostet, aber als "Arbeitsgerät" sollte er wie eine Anlage betrachtet werden.

Unter 400,- ist es ein GWG, ein geringwertiges Wirtschaftsgut und im Anschaffungsjahr abschreibbar, über 400,- Anschaffungswert muß eine Anlage auf die Jahre der vorraussichtlichen Nutzung aufgeteilt werden (AfA). Die Abschreibung für Abnutzung beginnt nicht mit dem Kauf, sondern mit dem Beginn der Nutzung.

LG Johanna

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