Ich weiß nicht, wie viel ein PSA-Gurt kostet, aber als "Arbeitsgerät" sollte er wie eine Anlage betrachtet werden.
Unter 400,- ist es ein GWG, ein geringwertiges Wirtschaftsgut und im Anschaffungsjahr abschreibbar, über 400,- Anschaffungswert muß eine Anlage auf die Jahre der vorraussichtlichen Nutzung aufgeteilt werden (AfA). Die Abschreibung für Abnutzung beginnt nicht mit dem Kauf, sondern mit dem Beginn der Nutzung.
LG Johanna |