Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe versucht ein ähnliches Thema im Forum zu finden, leider ohne Erfolg. Daher meine Frage:
Ich war im Jahr 2013 fast 8 Monate (mit Unterbrechung von 6 Wochen im Angestelltenstatus) als arbeitslos gemeldet. Zwischendurch habe ich auf Basis Werkvertrag versucht mein Einkommen zu verbessern. Leider waren die Werkvertragaufträge eher ein Verlust als Verdienst und ich habe damit aufgehört.
Muss ich jetzt eine Arbeitnehmerveranlagung oder doch eine Einkommenssteuererklärung machen? Grob geschätzt ist mein Verdienst beim Werkvertrag ca. 650 EUR.
Ich bin für jeden Rat/Tipp dankbar.
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