hi!
Ich habe eine Frage zur Mehrfachversicherung im Nebenerwerb: Die Befreiung von KV/PV unterhalb der Nebenerwerbsgrenze (ca. 4.700 Euro) ist mir klar, was passiert allerdings wenn man NICHT befreit ist? Folgender Absatz ist auf der WKO-Seite zu finden:
"Bei Zusammentreffen von Einkünften aus unselbständiger (ASVG) und selbständiger (GSVG) Tätigkeit, gelten im GSVG die Bestimmungen über die Mindestbeitragsgrundlage nicht. Erreichen bereits die ASVG-Einkünfte die GSVG-Mindestbeitragsgrundlage (2014: monatlich € 687,98 in der Pensionsversicherung bzw. 704,99 in der Krankenversicherung), werden die GSVG-Beiträge nur aufgrund der tatsächlichen selbständigen Einkünfte berechnet. Bei Verlusten erfolgt daher keine Beitragsvorschreibung." (https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Sozialversicherung/Mehrfachversicherung/Mehrfachversicherung.html#lw36768)
Da ich 40h pro Woche als Angestellter arbeite erreiche ich die GSVG-Mindestbeitragsgrundlage, heisst das wenn ich im Nebenerwerb in einem Jahr 100 Euro verdienen würde und NICHT von der SV befreit bin, dass ich in diesem Jahr nur 27 Euro (~27% für KV/PV zusammen) an SV abgeben müsste? Oder gibt es in jedem Fall einen Mindestbeitrag, unabhängig von meinem Angestelltenverhältnis? Ich habe nämlich folgendes gefunden, für mich ist das widersprüchlich zu den Angaben auf der WKO-Seite: https://gruendungsforum.at/index.php?id=23&mode=3979&a=0
Zusätzlich habe ich diese Seite gefunden, auf der von diversen Bemessungsgrundlagen die Rede ist: https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Arbeitsrecht-und-Kollektivvertrag/Sozialversicherung.html
Falls das relevant ist, ich müsste als "Gewerbetreibender" gelten, und nicht als "Neuer Selbständiger" (Web-Programmierung, sowohl als Angestellter als auch im Nebenberuf).
Ich hoffe das war nicht zu kompliziert formuliert :)
lg Andi |