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Verfasst von: Andi am 28.05.2014 22:19
 


THEMA:  Sozialversicherung Nebenerwerbsgrenze bzw. darunter

hi!

Ich habe eine Frage zur Mehrfachversicherung im Nebenerwerb: Die
Befreiung von KV/PV unterhalb der Nebenerwerbsgrenze (ca. 4.700 Euro)
ist mir klar, was passiert allerdings wenn man NICHT befreit ist?
Folgender Absatz ist auf der WKO-Seite zu finden:

"Bei Zusammentreffen von Einkünften aus unselbständiger (ASVG) und
selbständiger (GSVG) Tätigkeit, gelten im GSVG die Bestimmungen über die
Mindestbeitragsgrundlage nicht. Erreichen bereits die ASVG-Einkünfte die
GSVG-Mindestbeitragsgrundlage (2014: monatlich € 687,98 in der
Pensionsversicherung bzw. 704,99 in der Krankenversicherung), werden die
GSVG-Beiträge nur aufgrund der tatsächlichen selbständigen Einkünfte
berechnet. Bei Verlusten erfolgt daher keine Beitragsvorschreibung."
(https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Sozialversicherung/Mehrfachversicherung/Mehrfachversicherung.html#lw36768)

Da ich 40h pro Woche als Angestellter arbeite erreiche ich die
GSVG-Mindestbeitragsgrundlage, heisst das wenn ich im Nebenerwerb in einem
Jahr 100 Euro verdienen würde und NICHT von der SV befreit bin, dass ich
in diesem Jahr nur 27 Euro (~27% für KV/PV zusammen) an SV abgeben
müsste? Oder gibt es in jedem Fall einen Mindestbeitrag, unabhängig von
meinem Angestelltenverhältnis? Ich habe nämlich folgendes gefunden, für
mich ist das widersprüchlich zu den Angaben auf der WKO-Seite:
https://gruendungsforum.at/index.php?id=23&mode=3979&a=0

Zusätzlich habe ich diese Seite gefunden, auf der von diversen Bemessungsgrundlagen die Rede ist:
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Arbeitsrecht-und-Kollektivvertrag/Sozialversicherung.html

Falls das relevant ist, ich müsste als "Gewerbetreibender" gelten, und
nicht als "Neuer Selbständiger" (Web-Programmierung, sowohl als
Angestellter als auch im Nebenberuf).

Ich hoffe das war nicht zu kompliziert formuliert :)

lg
Andi

Verfasst von: Johanna am 30.05.2014 14:08
 


THEMA:  Sozialversicherung Nebenerwerbsgrenze bzw. darunter

Warum sollten Sie nicht von der SV befreit werden? Wenn Sie bisher noch nie bzw. nicht den letzten 5 Jahren selbstständig waren, ist das kein Problem. Am besten, Sie besprechen bei einem Sprechtag der SVA, welche Grenzen und Beträge auf Sie zutreffen.

LG Johanna

Verfasst von: Andi am 30.05.2014 20:51
 


THEMA:  Sozialversicherung Nebenerwerbsgrenze bzw. darunter

Ich bin bereits nebenberuflich selbständig und momentan befreit. Die Frage ist allerdings wie die SV berechnet wird wenn man über die Grenze kommt, und zwar in den Folgejahren in welchen man sich ja nicht mehr befreien lassen kann - zum Beispiel wenn man im Jahr darauf nur 100 Euro verdient (insgesamt). Es sei denn man legt das Gewerbe für mindestens 5 Jahre still.

Verfasst von: Johanna am 30.05.2014 23:49
 


THEMA:  Sozialversicherung Nebenerwerbsgrenze bzw. darunter

Sie sind in einem Jahr über der Grenze und somit versicherungspflichtig. Also können Sie im Folgejahr wieder einen Antrag stellen, denn Sie waren ja in den letzten 60 Monaten "nicht mehr als 12 Monate" pflichtversichert. Das heißt, Sie können sich höchstens alle 5 Jahre ein Überschreiten leisten.

LG Johanna

Verfasst von: Andi am 02.06.2014 01:24
 


THEMA:  Sozialversicherung Nebenerwerbsgrenze bzw. darunter

Ah, jetzt verstehe ich, ich hätte vielleicht genauer lesen sollen - "nicht mehr als 12 Monate"...

Eine letzte Frage noch: Wenn ich in Monat 10 über die Grenze komme muss ich soweit ich weiss für die vorherigen Monate in dem Jahr SV nachzahlen. Werden dann trotzdem nur 3 Monate (10-12) herangezogen für dieses Limit von 12 Monaten in 60 Monaten?

Sprich, ich komme in Monat 10 über die Grenze, stelle 2015 wieder einen Antrag auf Ausnahme, komme wieder in Monat 10 darüber > wären dann nur 6 Monate in der Pflichtversicherung.

 

lg und vielen dank schon einmal für die tolle Unterstützung :)

Andi

Verfasst von: Johanna am 02.06.2014 08:16
 


THEMA:  Sozialversicherung Nebenerwerbsgrenze bzw. darunter

Während bei Unselbstständigen jeder Monat(slohn) gesondert bewertet wird, ist es bei Selbstständigen der Jahresgewinn (nicht der Umsatz). Es zählen also volle Jahre.

LG Johanna

Verfasst von: Andi am 03.06.2014 10:03
 


THEMA:  Sozialversicherung Nebenerwerbsgrenze bzw. darunter

Vielen Dank!

Ich habe inzwischen mit der Wirtschaftskammer telefoniert und diese hat die Informationen bestätigt. d.h. Alle 5 Jahre kann man problemlos die SV-Grenze überschreiten, zahlt dann für dieses Jahr die volle SV (PV/KV) nach und kann sich trotzdem im nächsten Jahr wieder ausnehmen lassen.

lg
Andi

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