Mein Klient arbeitet als Spitalsarzt und verrichtet daher viele Stunden mit Zulagen nach §68 Absatz 1.
Bei Zeitausgleich der Überstunde entfällt ja die Steuerbegünstigung der Zulage, jedoch was passiert wenn die Überstunde vom Dienstnehmer geteilt wird und nur zu Hälfte auf einem ZA Konto landet und die zweite Hälfte mit der Zulage 2 Monate später ausbezahlt wird? Kann diese Hälfte steuerfrei bis 360€ belassen werden?
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