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Verfasst von: Nina am 03.06.2014 17:44
 


THEMA:  Lieferung & Erwerb (Innergemeinschaftlich)

Hallo!

Wie muss ich einen innergemeinschafltichen Erwerb in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reinschreiben?

Auf der Rechnung ist ja nur ein Netto-Betrag. Muss dieser einfach bei Netto und Brutto in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung rein, oder muss ich mir selbst die Steuer rausrechnen und dann mit den ausgerechneten Netto, Brutto und USt-Beträgen reinschreiben?

Viele Grüße

Verfasst von: Johanna am 06.06.2014 06:11
 


THEMA:  Lieferung & Erwerb (Innergemeinschaftlich)

Die auf die Ware entfallende Steuer (österreichischer Steuersatz) ist selbst auszurechnen und über USt.-Anmeldung ans österreichische FA zu bezahlen. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, können Sie sie auch als Vorsteuer wieder abziehen.

LG Johanna

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