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Verfasst von: Christoph am 10.06.2014 18:02
 


THEMA:  2 Fragen (Traktor Vermietung und Werbungskosten Einkommensteuererklärung)C

1. Wenn man als pauschalierter Landwirt seinen Traktor vermietet, fällt das unter die Pauschale? Muss man dann dafür Zusatzsteuer abführen? Wie wird es einkommensteuerrechtlich behandelt?

 

2. Sobald man als Nichtselbständiger auch selbstständige Einkünfte hat, muss man ja eine Einkommensteuererklärung abgeben, jedoch frage ich mich, was passiert mit den Werbungskosten die man als Nichtselbstständiger hat (Arbeitsmittel, Pendlerpauschale...)?

 

Ich bedanke mich schon im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Verfasst von: Mag. Katharina S. am 12.06.2014 20:24
 


THEMA:  2 Fragen (Traktor Vermietung und Werbungskosten Einkommensteuererklärung)C

ad 2. Sie können Ihre Werbungskosten, etc. selbstverständlich auch bei einer Einkommensssteuererklärung berücksichtigen. Sie werden sehen, dass das Formular lediglich um die anderen Einkunftsarten erweitert ist, dass Sie aber alle vertrauten Punkte auch hier wiederfinden.

Verfasst von: Gast am 12.06.2014 21:31
 


THEMA:  2 Fragen (Traktor Vermietung und Werbungskosten Einkommensteuererklärung)C

Danke, bei genauerer Betrachtung des E1 Formulars ist mir das auch aufgefallen, lieber wäre mir die Beantwortung der ersten Frage.

Verfasst von: Johanna am 13.06.2014 05:40
 


THEMA:  2 Fragen (Traktor Vermietung und Werbungskosten Einkommensteuererklärung)C

Wie bei allen landwirtschaftlichen "Neben"einkünften hängt es von der Intensität dieser Nebenerwerbe ab. Einmaliges oder gelegentliches Verleihen bleibt außer Betracht, bei Regelmäßigkeit bzw. ergibt sich daraus ein wesentlicher Zuverdienst (Maschinenring), so fällt das unter Vermietung und muß getrennt versteuert werden.

Zum Vergleich: Urlaub auf dem Bauernhof. Es hängt von der Bettenanzahl und Umfang der Betreuung (nur Zimmer/Appartement, Zimmer mit Frühstück, ..) ob es unter Landwirtschaft, Vermietung oder Gastgewerbe fällt.

Erkundigen Sie sich bei der Landwirtschaftskammer, die entsprechendes Infomaterial aufliegen hat und die Ihnen fachkundige Stb in Ihrer Nähe empfehlen kann.

LG Johanna

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