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Verfasst von: Martin am 16.06.2014 23:40
 


THEMA:  Standortwechsel / Rechnungsadresse / Vorsteuerabzug

Weiß jemand, ob es bei einem Standortwechsel eine Übergangsfrist gibt, wie lange man Rechnungen für den Vorsteuerabzug mit der alten Adresse akzeptieren kann, obwohl man schon den Standortwechsel dem Finanzamt, Gewerbeamt, ... mitgeteilt hat? Oder muss ich alle Rechnungen von den Lieferanten auf die neue Adresse umschreiben lassen? Ich bekomme Rechnungen teilweise erst im nächsten Quartal und das sind dann gleich 4 Monate.

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