Hallo,
ich habe gerade meine Steuererklärung für letztes Jahr abgeschickt und es stellt sich mir nun eine Frage.
Ab wann wird das Finanzamt Liebhaberei unterstellen?
Zu Erklärung: Ich habe im Oktober 2011 ein Gewerbe angemeldet und einen Onlinshop eröffnet. Bis Mitte 2012 waren wir mit der Erstellung des Onlineshops beschäftigt und mussten einiges an Software kaufen. So ergab sich für 2011 ein Minus von ca. 2.500€, für 2012 aufgrund einiger Werbemaßnahmen ein Minus von ca. 1.500.2013 haben wir unseren Tätigkeitsbereich etwas erweitert und ein 2. Gewerbe der Firma hinzugefügt. Nach Aufwägen von Ausgaben und Einnahmen sind wir bei etwa Null (ca. - 50€). Außerdem wurde das Unternehmen 2013 von einer OG in ein Einzelunternehmen umgewandelt. Der neue Tätigkeitsbereich macht sich seit Ende 2013 bezahlt. Im Jahr 2014 konnten bereits Gewinne von ca. 15.000€ verbucht werden.
Allerdings habe ich gelesen, dass dass FA die ersten 3 Jahre als Anlaufsphase beurteilt. Da die beiden Monate 2011 auch als ganzes Wirtschaftsjahr gelten, wären die 3 Jahre mit Ende 2013 voll. Da wir bis dahin nur Verluste erwirtschaftet haben, wollte ich fragen, ob sich in unserem Fall das FA melden wird bzgl. Liebhaberei? Hat jemand Erahrungen damit?
Wäre über Antworten sehr dankbar!
LG
Mike |