Folgende Fragen zur Vermietung des Stellplatzes:
Werbungskosten:
Ich erhalte von der Hausverwaltung eine separate Vorschreibung von Betriebskosten inkl. USt. + Reparaturrücklage für den Stellplatz. Können sowohl Bk UND Reperaraturrücklage als Werbungskosten geltend gemacht werden?
AfA:
Für die Wohnung wurde ein Gutachten eines Sachverständigen erstellt (Zwangsversteigeruhng). Ist es plausibel, etwa den ermittelten Sachwert des Stellplatzes als Basis für die AfA heranzuziehen? Oder gibt es einen Schlüssel, nachdem die Anschaffungskosten zwischen Stellplatz und Wohnung aufgeteilt werden?
Schöne Grüße und vielen Dank für jede Auskunft. |