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Verfasst von: Kurt Holztrattner am 30.06.2014 11:53
 


THEMA:  Nachweis f. Deckung d. Lebenshaltungskosten

Hallo liebe Experten,
Das Jahr 2012 war für mich katastrophal, ich hatte so gut wie keine Einkünfte. Meine Lebenshaltungskosten wurden in diesem Jahr von meinem Vater gedeckt (regelmäßig mit Bargeld ausgeholfen, auch Erlagscheine bezahlt). 


Das Problem ist jetzt: ich kann diesen Sachverhalt nicht so recht dokumentieren (aus den Bankauszügen meines Vaters wird das leider auch nicht ersichtlich)
Wie kann ich also für das Jahr 2012 nachweisen, dass ich (fast) nichts verdient habe und ich in dieser Zeit von der Familie finanziell "am Leben erhalten" wurde? 


Würde das FA bspw. eine (eidesstattliche) Erklärung meines Vaters, dass er meine Kosten übernommen hat, als Beleg/Nachweis akzeptieren?


Lg, Kurt
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 01.07.2014 12:53
 


THEMA:  Nachweis f. Deckung d. Lebenshaltungskosten

Ja, eine eidesstattliche Erklärung Ihres Vaters sollte reichen.

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