Hallo zusammen.
Meine Mutter ist 2004 verstorben.
Dieses Jahr ist die Gebühr für die Erneuerung des Grabnutzungsrechts in der Höhe von 390€ bei der Gemeinde fällig. Darf ich diese dann im nächsten Jahr für den Steuerausgleich als außergewöhnliche Belastung absetzen?
Meine nächste Frage betrifft ebenfalls dieses Thema: Meine Schwester und ich teilen sich die Kosten ... leider ist die Gemeinde zu blöd dazu getrennte Rechnungen zu stellen. Sie möchte natürlch ebenfalls die halben Kosten (also 195€) von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen. Darf ich als Privatperson nun ihr die Hälfte als Rechnung ausstellen ... soweit ich weiß, darf man das als Privatperson ja nicht und eine Honorrarnote wird wohl eher nicht durchgehen oder? |