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Verfasst von: Akunabanana am 03.07.2014 14:09
 


THEMA:  Abschreibung von Computer

Hallo!

Ich habe im Mai 2013 einen neuen Computer zu 600 Euro gekauft, da ich 2014 ein kleines Geschäft eröffnen will. Ab 01.01.2014 geht das Geschäft in Betrieb und ich will den Computer als Betriebsanlage aufnehmen. Ich habe gelesen, dass die Abschreibung erst ab Inbetriebnahme beginnt und der Computer einen Nutzungsdauer von 3 Jahren hat. Ich denke, ich soll den Compter ab 2014 abschreiben, aber auf welchen Wert? Auf den vollen Anschaffungswert von 600 Euro, oder auf einen Restwert (z.B. 400 Euro) nach Abzug der 1jährigen Wertminderung?

Grüße

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 04.07.2014 13:54
 


THEMA:  Abschreibung von Computer

Vom Neuwert können Sie nicht abschreiben, aber es könnte auch ein bisschen höher als der "Restwert" sein.

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