Hallo! Ich habe aus versehen bei den krankheitskosten in meiner steuererklaerung 13.829,00 anstatt 12.249,00 Euro angegeben, weil ich versehentlich eine honorarnote zweimal gezaehlt habe. nun hat mich das finanzamt zur vorlage der belege aufgeforder. vom finanzamt habe ich aber bereits im april meine rueckzahlung erhalten. wie verhalte ich mich jetzt? ich habe ja aufgrund meines angabenfehlers zuviel zurueckbezahlt bekommen? muss ich strafe zahlen? und wenn ja, wieviel? bin dankbar um jede antwort. liebe gruesse |