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Verfasst von: Martina Stichlberger am 03.07.2014 21:39
 


THEMA:  zu hohe krankheitskosten angegeben

Hallo! Ich habe aus versehen bei den krankheitskosten in meiner steuererklaerung 13.829,00 anstatt 12.249,00 Euro angegeben, weil ich versehentlich eine honorarnote zweimal gezaehlt habe. nun hat mich das finanzamt zur vorlage der belege aufgeforder. vom finanzamt habe ich aber bereits im april meine rueckzahlung erhalten. wie verhalte ich mich jetzt? ich habe ja aufgrund meines angabenfehlers zuviel zurueckbezahlt bekommen? muss ich strafe zahlen? und wenn ja, wieviel? bin dankbar um jede antwort. liebe gruesse

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 04.07.2014 13:57
 


THEMA:  zu hohe krankheitskosten angegeben

Vermutlich bekommen Sie keine Strafe. Sie müssen nur die Lohnsteuer zurückzahlen, die Sie, infolge Ihres Fehlers zuviel zurückbekommen haben.

Vergessen Sie auch nicht, etwaige Vergütungen von der Krankenkasse in Abzug zu bringen!

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