Suchen Sie einen Steuerberater, der Erfahrung mit exotischen Ländern hat; mit Kolumbien besteht kein Doppelbesteuerungseinkommen.
Auch die Beratung hinsichtlich gegenseitiger Anerkennung erworbener bzw. zu erwerbender Pensionsansprüche, Mitversicherung von Angehörigen in Kolumbien etc. wäre sinnvoll. Hinsichtlich der Tragweite sollte Ihnen die Beratung doch etwas wert sein, Sie können die Stb-Kosten ja von der Steuer absetzen.
LG Johanna |