Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Robert am 24.07.2014 19:14
 


THEMA:  Betriebsausgabenpauschalierung - Überschreitung

S.g. Forum,

ich bin seit 2011 als Einzelunternehmer tätig nach der E/A Rechnung mit Betriebsausgabenpauschalierung sowie Vorsteuerpauschalierung. Im Jahr 2013 hatte ich aufgrund diverser Sonderkonstellationen einen Jahresnettoumsatz von über 220.000€, d.h. über der zulässigen Grenze für die Anwendung der Pauschlierung. Im Jahr 2012 war ich darunter. D.h. die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 habe ich nun noch unter Anwendung der Pauschalierung durchgeführt. Sorge macht mir nun die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014, da ich aufgrund der Überschreitung der Grenze im Jahr 2013 die Pauschalierung nicht mehr anwenden darf. Wenn ich nun tatsächliche Aufwendungen geltend mache und somit einen Wechsel der Ermittlungsart vornehme, bin ich ja 5 Jahre daran gebunden. Auch wenn die Umsätze - wie es auch zu erwarten ist - unter der Grenze von 220.000€ sein werden. Prinzipiell bin ich mit der Pauschalierung sehr viel besser bedient, welche Möglichkeiten habe ich nun:

-) Pauschalierung fällt weg, wäre es theoretisch - auch wenn das jetzt völlig absurd klingen mag - möglich auch die tatsächlichen Ausgaben nicht anzusetzen und darauf zu verzichten und dadurch im Folgejahr wieder die Pauschalierung in Anspruch zu nehmen?

Herzlichen Dank schon im Vorhinein und Grüße
Robert

Verfasst von: andreas am 04.08.2014 17:42
 


THEMA:  Betriebsausgabenpauschalierung - Überschreitung

Hallo Robert,

die Sperrfrist von 5 Jahren gilt nur bei einem freiwilligen Wechsel. Bei einem Wechsel aufgrund des Überschreitens der 220.000-Grenze kann 2014 gleich wieder die Pauschalierung in Anspruch genommen werden, wenn die Grenze 2013 nicht überschritten wurde.

Bitte auch noch beachten, dass Reisekostenersätze nicht zu den Umsätzen für die 220.000-Grenze gehören.

LG,

andreas

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.145.10.67 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.