S.g. Forum,
ich bin seit 2011 als Einzelunternehmer tätig nach der E/A Rechnung mit Betriebsausgabenpauschalierung sowie Vorsteuerpauschalierung. Im Jahr 2013 hatte ich aufgrund diverser Sonderkonstellationen einen Jahresnettoumsatz von über 220.000€, d.h. über der zulässigen Grenze für die Anwendung der Pauschlierung. Im Jahr 2012 war ich darunter. D.h. die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 habe ich nun noch unter Anwendung der Pauschalierung durchgeführt. Sorge macht mir nun die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014, da ich aufgrund der Überschreitung der Grenze im Jahr 2013 die Pauschalierung nicht mehr anwenden darf. Wenn ich nun tatsächliche Aufwendungen geltend mache und somit einen Wechsel der Ermittlungsart vornehme, bin ich ja 5 Jahre daran gebunden. Auch wenn die Umsätze - wie es auch zu erwarten ist - unter der Grenze von 220.000€ sein werden. Prinzipiell bin ich mit der Pauschalierung sehr viel besser bedient, welche Möglichkeiten habe ich nun:
-) Pauschalierung fällt weg, wäre es theoretisch - auch wenn das jetzt völlig absurd klingen mag - möglich auch die tatsächlichen Ausgaben nicht anzusetzen und darauf zu verzichten und dadurch im Folgejahr wieder die Pauschalierung in Anspruch zu nehmen?
Herzlichen Dank schon im Vorhinein und Grüße Robert |