Aufwendungen sind nicht nach Rechnungsdatum, sondern im Jahre der Zahlung absetzbar.
Die Frage stellt sich eher, ob der Umzug tatsächlich rein beruflich notwendig war und die Kosten somit als Werbungskosten absetzbar sind. Oder ob der Umzug sich aus privaten Verpflichtungen zwingend ergab (außergewöhnliche Belastungen).
Suchen Sie einen Stb auf, der Ihnen hilft, den Umzug objektiv zu begründen.
LG Johanna |