Noch eine weitere Frage, sollte ich im Herbst dann als freischaffende Künstlerin auch noch Aufträge haben zu meinem Angestelltenverhältnis, dann rechne ich am Ende des Jahres alles zusammen auch die 98,-- aus selbstständiger Arbeit und ab 730,-- muss ich dann einfach eine Einkommenssteuererklärung machen...macht dann die obengenannte Rechnung auch nichts aus bezüglich Gewerbe...da ich ja als freischaffende Künstlerin sowieso keines melden muss, aber dann ja insgesamt auf mehr Einnahmen in der Selbstständigkeit komme...jedoch im administrativen Bereich nichts mehr dazukommt? Bei der SVA muss ich mich ja dann auch trotzdem melden und den Antrag auf Befreiung stellen, wenn ich unter den ca. 4.600,-- bleibe, oder?
Vielen Dank für eine Antwort.
Beste Grüße
Alexandra |