Wenn die Pendlerpauschale bereits beim Arbeitgeber beantragt wurde - dann ist dies auch im Lohnzettel ersichtlich, und bereits steuerlich ersichtlich.
Also muss man in der Arbeitnehmer-Veranstaltung nichts mehr machen, es sei denn, es wurde zu wenig beim Arbeitgeber angegeben. zB tatsächlich steht mehr zu - falsche Meldung an Arbeitgeber |