Alle Ausgaben, die Ihre Schwester betreffen, fallen zu Lasten Ihrer Schwester.
Es kann auch nicht grundsätzlich vom Sachwalter verlangt werden, die Einkommensteuererklärung für Ihre Schwester zu erledigen. Ein Steuerberater bürgt immerhin für die korrekte und doch steuerschonende Erklärung. Außerdem können die Stb-Kosten ebenfalls abgesetzt werden und mindern eine Steuerschuld.
LG Johanna |