Hallo,
ich war beim Kauf der Eigentumswohnung nicht der erste Wohnungsinhaber/-nutzer. Habe es vom Erstbesitzer gekauft. Gilt dies trotzdem als "Wohnraumschaffung?" kann ich hier etwas in die Arbeitnehmerveranlagung hineinnehmen? Vielen Dank im Voraus! MfG Christian |