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Verfasst von: Maria am 11.09.2014 14:33
 


THEMA:  Zusätzlicher Verdienst als neuer Selbständiger - pflichtversicherung

Guten Tag! Ich bin in einem Angestelltenverhältnis und bin zusätzlich als neue Selbstständige tätig, wobei ich im Jahr 2014 etwa 5000€ Umsatz mit meiner selbstständigen Tätigkeit machen werde. Nun komme ich, wenn ich Absetzposten, usw. abziehe, auf einen Gewinn von unter 4500€. Liege ich richtig in der Annahme, dass ich mich deshalb nicht bei der SVA pflichtversichern muss? Eine Steuererklärung muss ich aber schon abgeben, weil ich zusätzlich nichtselbstständig tätig bin, oder?

 

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: Johanna am 12.09.2014 19:56
 


THEMA:  Zusätzlicher Verdienst als neuer Selbständiger - pflichtversicherung

Anmeldung zur SV ist bzw. war schon zu Beginn verpflichtend, da Unfallversicherung zu zahlen ist. Stellen Sie gleichzeitig den Antrag auf SV-Befreiung, weil Sie die Umsatzgrenzen nicht erreichen. Am besten erledigen Sie das bei einem Sprechtag der SV.

LG Johanna 

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