10.000,-/11.000,- ist die Jahresgrenze, ab der Lohnstuer ans Finanzamt zu zahlen ist.
Mit 333,- dürfte aktuell 395,31 (für 2014) bedeuten. Ab diesem Betrag ist Sozialversicherung zu zahlen, wobei diese Grenze bei Unselbstständigen brutto, bei Selbstständigen netot und z. B. bei Kapitalerträgen oder Vermietung überhaupt nicht gilt.
Kosten des Studiums vermindern die Lohnsteuer (unter 10.000,- Gewinn kann man auch nichts absetzen), sie ändern nichts an der Sozialversicherung. |