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Verfasst von: Alex am 18.09.2014 17:05
 


THEMA:  Aufforderung zur verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung!

Hallo,

ich habe dieses Jahr via Finanzonline eine Vorberechnung der Arbeitnehmerveranlagung für 2013 durchgeführt, da ich aber einen Negativbetrag herausbekommen hätte, habe ich diese nicht versendet. Nun vor kurzem erhielt ich eine Mitteilung mit der Aufforderung eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

Meine Frage:

Ich bin neben meiner beruflichen Tätigkeit Student und habe mir letztes Jahr (2013) einen damals ca. 3 Monate alten Laptop für die Uni über eine Privatperson gekauft, diese Person hat mir die Rechnung welche via Kreditkarte bezahlt wurde damals mitgegeben falls ich etwaige Garantieansprüche geltend machen werde. Gibt es eine Möglichkeit diesen Laptop abzusetzen?

Wäre für jede Hilfe dankbar, konnte dazu im EStG leider nichts finden.

MfG

Alex

Verfasst von: Johanna am 18.09.2014 20:38
 


THEMA:  Aufforderung zur verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung!

WAs meinen Sei hier mit Negativbetrag?

Ihre(!) Kosten des Laptops (auf 3 Jahre aufgeteilt abzüglich Anteil für private Nutzung) können Sie abschreiben. Das kommt natürlich nur zum Tragen, wenn Sie Lohnsteuer gezahlt haben.

Verfasst von: Alexander am 19.09.2014 17:22
 


THEMA:  Aufforderung zur verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung!

Hallo Johanna,

Ich weiß dass ich den Laptop abschreiben dürfte und auch dass ich alles abschreiben oder nur einen Teil über die ND hinweg, ABER geht das auch in meinem oben beschriebenen Fall (Privatkauf)?

Mein Problem ist dass ich neben meinem Studium, arbeiten ging (geringfügig) in Bildungskarenz war und zusätzlich noch Waisenpension bezogen habe.

Somit habe ich im Jahre 2013 die Höchstgrenze von 11.000,- überschritten. Das möchte das Finanzamt zurück. Wenn ich jetzt aber meinen Laptop als Werbungskosten geltend machen könnte wohl gemerkt nur Privatkauf, würde es meinen nachzuzahlenden Betrag verringern.

LG und schönes We

Alex

Verfasst von: Alexander am 19.09.2014 19:21
 


THEMA:  Aufforderung zur verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung!

Hallo Johanna,

Ich weiß dass ich den Laptop abschreiben dürfte und auch dass ich alles abschreiben oder nur einen Teil über die ND hinweg, ABER geht das auch in meinem oben beschriebenen Fall (Privatkauf)?

Mein Problem ist dass ich neben meinem Studium, arbeiten ging (geringfügig) in Bildungskarenz war und zusätzlich noch Waisenpension bezogen habe.

Somit habe ich im Jahre 2013 die Höchstgrenze von 11.000,- überschritten. Das möchte das Finanzamt zurück. Wenn ich jetzt aber meinen Laptop als Werbungskosten geltend machen könnte wohl gemerkt nur Privatkauf, würde es meinen nachzuzahlenden Betrag verringern.

LG und schönes We

Alex

Verfasst von: Johanna am 19.09.2014 19:33
 


THEMA:  Aufforderung zur verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung!

Auch ein Privatkauf wird anerkannt. Mein erster Satz lautete: "Ihre(!) Kosten ..." und damit wollte ich sagen, dass Sie nicht einfach den vollen Preis geltend machen können.

1) Sie müssen nichts beweisen, sondern ihre Aufwendungen glaubwürdig machen. Es ist jedoch nicht glaubwürdig, dass Sie für einen gebrauchten Laptop den vollen Preis bezahlt haben.

2) Klar wäre eine Unterschrift, eine Zahlungsbestätigung oder eine Überweisung besser, aber Sie dürfen sich selbst einen Eigenbeleg schreiben. Vielleicht gibt es eine Mail über die Absprache oder auch nur eine SMS (Foto machen, ausdrucken und abheften).

3) Vielleicht fallen Ihnen doch noch andere Ausgaben ein, um die Steuerschuld zu mindern.

LG Johanna

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