Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Wallack am 19.09.2014 11:09
 


THEMA:  Pensionskonto-2.Beruf auch anrechbar?

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ich habe einen normalen zvilen Beruf.

Ich habe nebenbei 14Jahre Musik (Tanzkapelle) gespielt, wo ich jedes Jahr einen Einkommnssteuerbescheid ausfüllen mußte

und ich dann immer Einkommensteuer zahlen mußte.

Kann ich nun dies bei der PVA auch angeben bzw. bringt mir das etwas für mein Pensionskonte (Sprich "mehr Pension").

Danke im Voraus,

Wallack

Verfasst von: maxfax am 20.09.2014 09:11
 


THEMA:  Pensionskonto-2.Beruf auch anrechbar?

Nur, wenn sie auch als Selbständiger bei der SVA versicher waren - je nachdem wieviel sie als Musiker verdient haben, waren sie möglicherweise über der Pflichtversicherungsgrenze der SVA und wären somit dort Sozialversicherungspflichtig gewesen. Es sollte naheliegend sein, daß eine Pensionsanspruch aus einer Taätigkeit nur dan geltend gemacht werden kann, wenn daraus zuvor auch SV-Beiträge geleistet wurden - die gezahlte Einkommensteuer hat damit nichts zu tun.

Ob Sie die letzten 14 jahre versicherungstechnisch bei der SVA noch einmal aufrollen können (wollen), die Beträge nachzahlen können, und Ihnen daraus ein Pensionsanspruch erwächst kann ich Ihnen leider nicht sagen.

Verfasst von: maxfax am 20.09.2014 14:03
 


THEMA:  Pensionskonto-2.Beruf auch anrechbar?

Nur, wenn sie auch als Selbständiger bei der SVA versicher waren - je nachdem wieviel sie als Musiker verdient haben, waren sie möglicherweise über der Pflichtversicherungsgrenze der SVA und wären somit dort Sozialversicherungspflichtig gewesen. Es sollte naheliegend sein, daß eine Pensionsanspruch aus einer Taätigkeit nur dan geltend gemacht werden kann, wenn daraus zuvor auch SV-Beiträge geleistet wurden - die gezahlte Einkommensteuer hat damit nichts zu tun.

Ob Sie die letzten 14 jahre versicherungstechnisch bei der SVA noch einmal aufrollen können (wollen), die Beträge nachzahlen können, und Ihnen daraus ein Pensionsanspruch erwächst kann ich Ihnen leider nicht sagen.

Verfasst von: wallack am 23.09.2014 12:47
 


THEMA:  Pensionskonto-2.Beruf auch anrechbar?

Vielen Dank für die Antwort.

Ich weiß das leider nicht ob ich damals  Sozialversicherungspflichtig im 2.beruf war.

Meines Wissens nach habe ich nur einkommensteuer bezahlt.

Es war in der Zeit von 1985 bis 2000. Hat es damals überhaupt  "Sozialversicherungspflichtig" schon gegeben?

Wurde das nicht erst später eingeführt?

Danke und Gruß Wallack.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.204 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.