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Verfasst von: Martin am 02.10.2014 21:06
 


THEMA:  Geringfügig beschäftigt und Honorarnote

Guten Tag,

Ich hätte eine Frage bezüglich der Beschäftigung eines Immobilienvermittlers. Ist es möglich als Immboilienmaklerunternehmen einen Angestellten geringfügig zu beschäftigen und ihm im Erfolgsfall (bei einem Vermittlungsgeschäft) auf Basis einer Honorarnote den Proviosionsanteil auszuzahlen? Der Immobilienberater würde nur nebenberuflich und sehr flexibel für das Unternehmen arbeiten, daher kommt eine Fixanstellung eigentlich nicht in Frage.

Leider konnte ich dazu bislang keine Information finden, und natürlich will ich nicht etwas unrechtmäßiges bezüglich GewO, Arbeitsrecht bzw. SV tun.

besten Dank!

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 03.10.2014 11:23
 


THEMA:  Geringfügig beschäftigt und Honorarnote

Das ist nicht einfach:

denn das Honorar würde dann zum Gehalt dazugerechnet werden und damit wäre er in der Vollversicherung.

 

Ich lade Sie zu einer Beratung ein, bei welcher wir andere Lösungen besprechen können:

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