Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für Ihre informativen Forumsantworten bisher zu diesem Thema!
Darf ich ergänzend noch um Aufklärung einer Detailfrage bitten: wenn mein Auftraggeber mir im Zuge von Honorarvergütungen alle unmittelbar veranlassten Ausgaben (= Fahrscheine, Kilometergeld etc.) direkt ersetzt, wie gebe ich dann den Verdienst sowie die jeweiligen Ausgaben im Lohnsteuerausgleich korrekt an?
Muss ich diese Kosten separat aufschlüsseln und - weil auch in der Honorarnote gelistet - als Einnahme verbuchen? Die Abgeltung erfolgt 1:1.
Der gesamte erzielte Gewinn beläuft sich schätzungsweise auf 1.200.- €, wird dieser in voller Höhe versteuert?
Besten Dank! |