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Verfasst von: Hans Bauer am 06.10.2014 21:39
 


THEMA:  Vollzeitjob + Nebenverdienst

Hallo liebe Community!

 

Nach langer recherche habe ich leider noch immer keine ausschalgkräftige Antwort bekommen. Vielleicht könnt ihr mir helfen!

 

Wenn ich einen Angestelltenjob (40Stunden) habe und nebenbei mein Einkommen, zum Beispiel mit Handyapp-Verkauf über den AppleStore, aufbessen möchte - 

was habe ich dann zu beachten?

 

1.) Gibt es eine Obergrenze dafür was ich nebenbei verdienen darf? 

 

2.) Muss ich noch etwas anderes machen als ganz einfach den Betrag meines Nebenverdienstes im Jahresaugleich anzugeben, dann bekomme ich eine Steuernummer und die Steuer meines Nebenverdienstes wird mir automatisch abgezogen?

 

Lg Hans

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 06.10.2014 23:47
 


THEMA:  Vollzeitjob + Nebenverdienst

Wenn Sie im Jahr mehr als 730,,-- Nebenverdienst haben, dann müssen Sie eine Steuernummer beantragen und keine Arbeitnehmerveranlagung sondern eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Wir beraten Sie gerne:

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Bettina am 07.10.2014 08:35
 


THEMA:  Vollzeitjob + Nebenverdienst

Hallo Hans,

Sollte Ihr Einkommen ( pro Kalenderjahr ) mehr als EUR 730,-- betragen, benötigen Sie eine Steuernummer, welche Sie bei dem zuständigen Finanzamt ( Wohn- bzw. Unternehmensort ) erhalten. Dazu dient das Formular VERF24 - download über Finanzonline möglich.

Nebenverdienst + Gehalt werden zusammengezählt und die Steuer wird vom Gesamteinkommen berechnet.

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung

Verfasst von: Andrea am 29.09.2015 13:50
 


THEMA:  Vollzeitjob + Nebenverdienst

Sehr geehrte Damen und Herren,

danke für Ihre informativen Forumsantworten bisher zu diesem Thema!

Darf ich ergänzend noch um Aufklärung einer Detailfrage bitten: wenn mein Auftraggeber mir im Zuge von Honorarvergütungen alle unmittelbar veranlassten Ausgaben (= Fahrscheine, Kilometergeld etc.) direkt ersetzt, wie gebe ich dann den Verdienst sowie die jeweiligen Ausgaben im Lohnsteuerausgleich korrekt an?

Muss ich diese Kosten separat aufschlüsseln und - weil auch in der Honorarnote gelistet - als Einnahme verbuchen? Die Abgeltung erfolgt 1:1.

Der gesamte erzielte Gewinn beläuft sich schätzungsweise auf 1.200.- €, wird dieser in voller Höhe versteuert?

Besten Dank!

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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