Hallo,
hab diesen Text auf der WKO seite gefunden. das heißt es das der Kostenersatz keine Einahme ist??
Betriebseinnahmen (Umsatz)
Diese sind in der tatsächlichen Höhe laufend aufzuzeichnen und anzusetzen.
Durchlaufende Posten, das sind Beträge, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden, sind weder als Einnahmen noch als Ausgaben anzusetzen. Das gilt auch für eindeutig abgrenzbare Kostenersätze für Reisekosten (z.B. Ersatz der Nächtigungskosten laut Rechnung) und Kfz-Nutzung (z.B. wenn die Verrechnung des Kilometergeldes zulässig ist). Dem Kostenersatz müssen immer Betriebsausgaben in gleicher Höhe gegenüberstehen.
Beispiel:
Ein Vortragender erhält neben dem Honorar die Fahrtkosten für die tatsächliche Fahrtstrecke in Höhe des Kilometergeldes ersetzt. Er könnte bei einer vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dieses Kilometergeld als Betriebsausgabe absetzen.
Bei der Basispauschalierung ist dieser Fahrtkostenersatz keine Einnahme. Es darf auch das entsprechende Kilometergeld nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Somit haben diese Beträge auf die Betriebsausgabenpauschale keine Auswirkung.
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