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Verfasst von: Katja am 08.10.2014 16:28
 


THEMA:  Grenzgänger AT-LI

Hallo Zusammen!

Mich würde interessieren, wenn ich im Liechtenstein beginne zu arbeiten, wie das dann mit den Steuer aussieht. Die Quellensteuer wird mir ja schon vom Lohn abgezogen und dann in AT beim Steuerausgleich angerechnet. Wieviel % muss ich dann noch von meine CHF-Lohn in etwa pro Monat auf die Seite geben, damit meine Steuern in AT gedeckt sind? Wird das dann genauso auf die 18,6% hochgerechnet? Oder gibt es da einen anderen Steuersatz als Grenzgänger?
Möchte mir ein Bild machen können, ob der Verdienst im Liechtenstein besser ist als mein derzeitiger in AT.

Gibt es etwas wie eine Pendlerpauschale?

Grüße
Katja

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 08.10.2014 19:48
 


THEMA:  Grenzgänger AT-LI

Wir sind auf solche Fälle spezialisiert. Wir bieten Ihnen dazu gerne ein kleine Expertise an.

www.steuerberatung-weiss.at

01 533 16 37

Verfasst von: Thomas Rest am 16.10.2014 11:57
 


THEMA:  Grenzgänger AT-LI

Hallo Katja,

völlig richtig, wenn eine in Österreich anässige natürliche Person in Liechtenstein Einkünfte uns unselbständiger Arbeit (Art. 15 DBA Österreich Liechtenstein) bezieht, so werden die Einkünfte in Österreich besteuert, die in Liechtenstein entrichtete Steuer wird angerechnet in Österreich (Anrechnungsmethode). Wie hoch sodann der noch zu entrichtende Steuerbetrag auf die Liechtensteineinkünfte ist, hängt von der Höhe Ihrer Einkünfte ab.

Dr. Thomas RestHR TAX Steuerberatung GmbH
www.hr-tax.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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