Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war im Jahr 2014 einige Monate als Angestellte, sowie auf Werkvertragsbasis tätig.
Wenn die Einünfte insgesamt weniger als 12.000€ betragen, ist ja keine EStE abzugeben. Nun meine Frage: "Einküfte" bezeichnet im Rahmen meiner Werkvertragstätigkeit den Umsatz minus die Betriebsausgaben und minus dem Gewinnfreibetrag, richtig?
Und "einkünfte" iS meiner nichtselbstständigen Tätigkeit, bezeichnet das Brutto-Gehalt minus der Sozialversicherung und etwaiger Absetzposten?
Wenn meine Annahme richtig ist, komme ich unter 12.000 € und muss demnach keine Steuererklärung abgeben, sondern nur optional eine Arbeitnehmerveranlagung. ist das richtig?
Vielen Dank im Voraus!
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