Hallo
Ich habe jetzt die Situation, dass ich als E/A-Rechner meinen PC verkaufe. Gekauft wurde er Ende des Jahres 2013, abzüglich eines Privatanteils von 40%, die andern 60% habe ich noch die Mwst abgezogen und halbe AfA angesetzt. Verkauf ist nun ende Oktober und hab somit eine Einname. Die Frage ist nun, kann ich vom Erlös jetzt ebenfalls 40% abziehen, und muss ich dann auf die restlichen 60% die Umsatzsteuer abführen (ich nehme an ja)? Ich nehme auch an, dass ivh vom den restlichen 60% meinem Restbuchwert abziehen muss, um festzustellen ob ich einen Gewinn oder Verlust habe? Vielen Dank für die Hilfe |