Wir haben einen deutschen Unternehmer (der auch Kunde bei uns ist), der für die Vermittlung von Aufträgen eine Provision im Sinne einer Gutschrift über sein Kundenkonto bekommt.
Darf man hier überheupt eine Gutschrift wegen Reverse Charge ausstellen?
Glaube, nachdem ich alle möglichen Unterlagen gelesen habe, dass eigentlich er uns eine Rechnung ausstellen müsste, wobei das sehr umständlich wäre, nachdem wir die Umsätze haben!!
Ich bitte um die einfachste korrekte Lösung.
Vielen Dank,
liebe Grüße
Sabine |