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Verfasst von: Sarah am 05.11.2014 09:42
 


THEMA:  Nebenbeschäftigung geringfügig selbstständig
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Selbstständigkeit.

Ich bin derzeit Angestellte in Elternteilzeit mit 35h/Woche.
Gerne möchte ich mich nun mit meinem Hobby selbstständig machen, Nageldesign.
Wie gehe ich nun vor? Was muss ich beachten? Ich werde nicht das große Geld damit machen.
Ich möchte nur dass alles geregelt ist. Muss ich mich zusätzlich versichern, wenn ich angestellt bin? Brauche ich etwas Besonderes für die Beantragung des Gewerbescheines? Wie gehe ich wegen dem Finanzamt vor? Ich muss Buch führen oder? Sprich Ein-/Ausgaben protokollieren?

Vielen lieben Dank !!

Beste Grüße
Sarah
Verfasst von: Johanna am 06.11.2014 19:14
 


THEMA:  Nebenbeschäftigung geringfügig selbstständig

Ob Nageldesign ein Gewerbe ist, kann ich nciht beurteilen, das erfahren Sie bei der Wirtschaftskammer. Sonst sind Sie Neue Selbstständige (ohne Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer).

Sie müssen über Einnahmen und Ausgaben Buch führen. Bis 730,- Gewinn im Jahr fällt keine Steuer an. Ab 730,- müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben (statt Arbeitnehmerveranlagung). Ab 730,- Gewinn beginnt das Steuerzahlen.

Als Selbstständige müssen Sie sich sofort bei der Versicherung anmelden. Deshalb sollten Sie zugleich mit der Anmeldung den Antrag auf Befreiung stellen, da Sie noch nicht 4.743,- Gewinn machen werden. Dann zahlen Sie nur die Unfallversicherung.

LG Johanna

 

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