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Verfasst von: Roman am 06.11.2014 12:16
 


THEMA:  Rechnung für einmalige Tätigkeit (Vortrag)

Hallo

Ich bin Angestellter bei einer Firma und möchte (privat) für eine andere Firma einen Vortrag bei einer Konferenz machen. Meine Firma hat nichts dagegen. Die Andere Firma möchte dann aber von mir eine Rechnung haben es geht um 300€ für den Vortrag + Parkhaus Gebühren.

1. Darf ich das ohne Gewerbeschein?

2. Was muss auf die Rechnung drauf und was soll dort nicht drauf.

Das ganze ist eine Einmalige Sache also kein regelmäßiges Einkommen.

Danke schonmal im Vorraus

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 07.11.2014 19:50
 


THEMA:  Rechnung für einmalige Tätigkeit (Vortrag)

1.) JA

2.)Ihr Name u. Adresse, Name u. Adresse der Firma, für die Sie die Leistung erbracht haben, Art der Leistung, Zeitraum u.Betrag.

Keinesfalls dürfen Sie Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausweisen.

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