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Verfasst von: Gast am 18.11.2014 11:47
 


THEMA:  aussergewöhnliche Belastungen

Ich hatte im Jahr 2013 eine künstl. Befruchtung - die Ausgaben waren gesamt sehr hoch, allerdings kam ich nicht über meinen Selbstbehalt.

Mein Lebensgefährte verdient weniger und wäre weit über den Selbstbehalt, wenn wir bei ihm die Kosten angegeben hätten.

Telefon bekam ich aber FA die Auskunft, dass nur die Frau die Kosten angeben darf. Ist das wirklich korrekt - ohne meinen Lebensgefährten, ohen not. Vertrag wäre die künstliche Befruchtung gar nicht möglich gewesen. Wir haben gemeinsam alles bezahlt.

Leider weiß ich nicht, ob ich hier noch etwas tun könnte?

Könnte ich die Arbeitnehmerveranlagung meines Lebensgefährten nochmals aufrollen lassen und die Kosten bei ihm angeben?

Vielen Dank im Voraus:-)

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.11.2014 20:20
 


THEMA:  aussergewöhnliche Belastungen

Ja, ich würde das auf alle Fälle noch einmal versuchen.

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