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Verfasst von: alexander dohnal am 21.11.2014 11:58
 


THEMA:  geringfügiger nebenerwerb - kleinunternehmer sozialversicherung

ich habe seit mitte november einen gewerbeschein, bin hauptberuflich angestellt, und verdiene selbständig dazu.

für die kleinunternehmerregelung bei der gew. sozialversicherung gilt ja im prinzip die geringfügigkeitsgrenze (2014 395,31 monatlich / 4743,72 pro jahr).

  • heisst das für mich dass ich für 2014 nur noch 395,31 euro (monat dezember) nach ausgaben dazuverdienen darf oder gilt der gesamtjahresbetrag?
  • wenn die tätigkeit schon im september begonnen hat (noch ohne gewerbeschein) - gilt dann der betrag 395,31x3=1187,73 als grenze?

mfg,

a. dohnal

Verfasst von: Johanna am 22.11.2014 11:03
 


THEMA:  geringfügiger nebenerwerb - kleinunternehmer sozialversicherung

Die SVA rechnet ebenso wie das Finanzamt in Jahresbeträgen. Ob Sie die 4743,72 in einem Monat oder übers Jahr verteilt verdient haben, spielt keine Rolle.

LG Johanna

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