ich habe seit mitte november einen gewerbeschein, bin hauptberuflich angestellt, und verdiene selbständig dazu.
für die kleinunternehmerregelung bei der gew. sozialversicherung gilt ja im prinzip die geringfügigkeitsgrenze (2014 395,31 monatlich / 4743,72 pro jahr).
- heisst das für mich dass ich für 2014 nur noch 395,31 euro (monat dezember) nach ausgaben dazuverdienen darf oder gilt der gesamtjahresbetrag?
- wenn die tätigkeit schon im september begonnen hat (noch ohne gewerbeschein) - gilt dann der betrag 395,31x3=1187,73 als grenze?
mfg,
a. dohnal |