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Verfasst von: Dominik am 30.11.2014 11:36
 


THEMA:  Einkommenssteuerbescheid Rückzahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich wurde aufgrund meiner Doppelbeschäftigung (Bundeslehrer + Angestellter der Universtität) aufgefordert für das Jahr 2013 einen Steuerausgleich anzufertigen. Dieser wurde nun bearbeitet und mir folglich eine Nachzahlung von 5600 € übermittelt. Ich muss diesen Betrag bis 17. Dezember einzahlen. 

Meine Frage ist es nun, ob man rückwirkend mithilfe eines Steuerberaters diesen Steuerausgleich noch ändern kann, da ich mir sicher bin, aufgrund meiner mangelnden Kenntnisse, nicht alles berücksichtigt zu haben.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, damit ich gegebenenfalls noch einen Steuerberater aufsuchen kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Dominik

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 01.12.2014 13:45
 


THEMA:  Einkommenssteuerbescheid Rückzahlung

Ja, man kann innerhalb eines Monats Beschwerde erheben.

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