Sie können nicht 2014 Rechnungen aus 2012 absetzen. Man kann aber bei der Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von 5 Jahren Änderungen/Korrekturen beantragen. Das geht sogar mehrmals, wenn es sich um verschiedene Themen handelt (Krankenkosten, auswärtiger Schulbesuch der Kinder, Unfallversicherung, ...).
LG Johanna
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