Als neugewählter Kassier bin ich auf eine Anschaffung, welche dem Grunde nach aktivierungspflichtig ist,gestoßen.
Die Satzungen sind mir noch Schoissingeyer Johannnicht bekannt, in welcher Form der Jahresabschluss zu erstellen ist. Es handelt sich um einen Verein, meines Wissens gemeinnützig ist.
Gibt es im Vereinsgestz eine generelle Normung, nach welchen Kriterien der Jahresabschluss zu erstellen ist, auch wenn in den Satzungen keine klare Definition des Jahresabschlusses vorgegeben ist.
Es wäre mir eine große Hilfe
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