Hallo,
ich bin als Versicherungsmakler und Vermögensberater unecht umsatzsteuerbefreit. Nun eröffne ich auch eine Langlaufschule. Ich bitte um Ihre Unterstützung bei der Frage, wie ich die Umsätze in der Langlaufschule umsatzsteuerlich behandeln muss.
Die Umsätze aus der Langlaufschule kann ich nur umsatzsteuerfrei tätigen, wenn ich Kleinunternehmer bin. Bei Berechnung der Kleinunternehmergrenze werden aber auch die Umsätze als Versicherungsmakler und Vermögensberater miteinbezogen. Stimmt das?
Wenn ich über den 30.000 liege, bleibe ich dennoch als Versicherungsmakler und Vermögensberater unecht umsatzsteuerbefreit?
Muss ich bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze auch eine UVA abgeben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Klaus |