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Verfasst von: Hanno Schmidt am 03.01.2015 15:00
 


THEMA:  Zuverdienst in der Invaliditätspension

Guten Tag,

 

ich bin seit einigen Jahren in Invaliditätspension und bekomme (2014) 813,99 Euro (in NÖ)

Während der Pension habe ich bildende Kunst studiert. Darf ich als Künstler (Fotokünstler) dazuverdienen?

Wenn ja wieviel? Gibt es eine Möglichkeit (LEGAL!!!) dazu zu verdienen ohne das der Pensionsversicherungsanstalt oder dem Finanzamt

melden zu müssen? Ich möchte meine Pension unter keine Umständen aufs Spiel setzen, ich könnte auch vielleicht max 100 - 200 Euro monatlich dazuverdienen.

 

Danke

Verfasst von: GAST am 04.01.2015 11:06
 


THEMA:  Zuverdienst in der Invaliditätspension

Hallo Herr Schmidt,

Falls Sie als Künstler tätig sein wollen, können Sie maximal 4.871,76 (Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben) pro Jahr

dazu verdienen, ohne Ihren Pensionsanspruch zu verlieren bzw. Sozialversicherung zahlen zu müssen.

Es können sich jedoch Steuernachzahlungen ergeben, abhängig von Ihren tatsächlichen Einkommen (Pension + Künstler > 11.000) pro Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

 

GAST

Verfasst von: Johanna am 05.01.2015 10:59
 


THEMA:  Zuverdienst in der Invaliditätspension

Bei der Invaliditätspension lag 2014 die Obergrenze bei 1.134,77 für Bruttopension + Gewinn, darüber wird die Pension um 30 % gekürzt.

Melden müssen Sie den Zuverdienst trotzdem, aber es werden in Ihrem Fall weder SV noch Steuern anfallen. Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie für die korrekte Gewinnberechnung auch die Ausgaben sorfältig auflisten (damit der Gewinn nicht zu hoch wird). Erkundigen Sie sich bei der PVA, ob die Zuverdienstgrenze übers Jahr abgerechnet wird oder ob Sie jedes Monat unter der Grenze bleiben müssen. 

LG Johanna

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