Hallo!
Ich bin selbständig und habe bisher die tatsächlichen Kosten für meinen PKW geltend gemacht, da ich ihn mehr als 50% betrieblich genutzt habe.
Seit letztem Jahr bin ich teilweise auch nicht selbständig tätig, wodurch sich die betriebliche Nutzung auf etwa 20% reduziert hat.
Kann / Muss ich nun zum Kilometergeld wechseln? Und wenn ja, wie mache ich das buchhaltungsmäßig?
Bisher habe ich den PKW ja abgeschrieben usw. Wäre das quasie eine Entnahme des PKW ins Privatvermögen (wie ein Verkauf)?
Danke für Eure Hilfe! |