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Verfasst von: Burger Gerhard am 04.01.2015 16:55
 


THEMA:  Selbständig mit österreichischem Firmensitz im Ausland arbeiten

Hi

 

Ich bin seit Februar '14 selbständig, Wohn- und Firmensitz ist in Kärnten. Meine Kunden stammen aus verschiedenen Ländern fast ausschließlich im außereuropäischen Ausland. Meine Arbeit verrichte ich beim Kunden vor Ort, das heißt ich bin im Grunde fast das ganze Jahr über im Ausland.

- ich habe irgendwo mal von einer Steuervergünstigung (33% ?) gelesen für Personen die über längeren Zeitraum im Ausland arbeiten. Trifft das auch für mich zu bzw. gibt es sonstwelche steuerlichen Erleichterungen?

- wie behandle ich Spesen die ich im Ausland habe wie Hotel, Mietwagen, Telefon, Essen etc.#

- gibt es irgendwelche Besonderheiten /Erleichterungen im Hinblick auf die SVA?

 

Ich habe die Fragen bereits vor Monaten mit einem Steuerberater diskutiert; wollte mir aber nochmal einen zweite Meinung einholen.

 

Vielen Dank,

Gruß Gerhard

Verfasst von: Johanna am 05.01.2015 11:14
 


THEMA:  Selbständig mit österreichischem Firmensitz im Ausland arbeiten

Sie haben Recht, wenn Sie eine zweite Meinung einholen. Das Thema ist so vielschichtig, dass sie wohl nur in einem persönlichen Gespräch die passenden Antworten bekommen.

LG Johanna

Verfasst von: Thomas Rest am 09.01.2015 09:43
 


THEMA:  Selbständig mit österreichischem Firmensitz im Ausland arbeiten

Hallo Hr. Burger,

grundsätzlich sind sie, wenn Sie einen österreichischen Wohnsitz haben (in Ihrem Fall in Kärtnen) nach österreichischem innerstaatlichen Steuerrecht in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Wie Sie jedoch schildern, sind sie eigentlich fast das ganze Jahr im Ausland tätig. Nun muss analysiert werden, wie lange Sie sich in den einzelnen Ländern aufhalten. Es kann sein, dass Sie durch Ihre Tätigkeit im Ausland eine abkommensrechtliche Betriebsstätte im Ausland begründen, sofern Sie Ihre Tätigkeit in einem Land für einen Zeitraum von beispielsweise 6 Monaten durchführen (Fristen und Art der Berechnung sind unterschiedlich). In einem solchen Fall hätte sodann der Tätigkeitsstaat und nicht der Ansässigkeitsstaat Österreich das Besteuerungsrecht auf Ihre Einkünfte.

Ganz entscheidend ist ebenso die Art der Tätigkeit, welche Sie ausüben - Ihr Kunde könnte beispielsweise verpflichtet sein, Quellsteuern bei Zahlungen an Sie nach Österreich einzubehalten. Diese müssten sodann ebenso im Rahmen bilaterale Abkommen abgeklärt und eventuell eine Rückerstattung beantragt werden.

Zusammengefasst kann man, wie schon oben festgestellt, Ihre Situation umfassend nur in einem persönlichen Gespräch klären und steuerlich analysieren.
Wir, die HR TAX Steuerberatung GmbH, beschäftigen uns Tag ein Tag aus mit solchen grenzüberschreitenden Steuersachverhalten.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung,

LG Thomas Rest

HR TAX Steuerberatung GmbH

Praterstraße 22/11

1020 Wien

www.hr-tax.at

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