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Verfasst von: Gerd am 06.01.2015 10:17
 


THEMA:  PayPal-Zahlungen

Ich habe zum Jahreswechsel einige betriebliche Ausgaben über PAYPAL bezahlt, die aber erst in 2015 real von meinem Bankkonto abgebucht wurden. Kann ich sie dennoch für 2014 steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen? Die PayPal-Zahlung hatte vor dem Jahreswechsel den Status "abgeschlossen", d.h. den Verkäufern war der Geldbetrag bereits bei PayPal gutgeschrieben worden.

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 07.01.2015 11:13
 


THEMA:  PayPal-Zahlungen

Das Steuergesetz stimmt auf die "Verfügbarkeit" ab.

Wenn Sie über den Betrag am 31.12. nicht mehr verfügen konnte, dann ist es noch 2014 ein Ausgabe.

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