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Verfasst von: Matthias am 06.01.2015 12:08
 


THEMA:  Umsatzsteuer bei Nächtigung in Deutschland

Guten Tag!

Da ich aus beruflichen Gründen einige Monate in Deutschland arbeiten werde, habe ich (selbstständig in Österreich) mir aus Kostengründen anstatt eines Hotels ein Apartment in Deutschland gemietet.

Der Vermieter des Apartments hat mir jetzt eine Rechnung inkl. deutscher USt geschickt. Doch eigentlich sollte auf der Rechnung nur der Netto-Betrag stehen, da die USt-Last ja der Vermieter hat, oder?

 

Danke!

Verfasst von: Gast am 06.01.2015 15:25
 


THEMA:  Umsatzsteuer bei Nächtigung in Deutschland

Die USt.-Last hat immer der Endverbraucher.

Als österreichischer Unternehmer liegt es an Ihnen, dem Verkäufer (Vermieter) Ihre UID-Nummer zu geben. Dann zahlen Sie die USt. dieser Rechnung eben an das österreichische FA.

LG Johanna

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