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Verfasst von: Bernhard S. am 07.01.2015 08:49
 


THEMA:  Firmenschließung

Hallo!

Ich werde am 12.01.2015 mein Gewerbe still legen und somit mein Einzelunternehmen schließen. Habe aber noch Rechnungen offen, die an mich überwiesen werden müssen.

- Bei einem Fall liegt ein Inkasso-Auftrag vor. Diesen Betrag sollte ich Februar bekommen.
- Beim anderen Fall schuldet mir ein Partnerunternehmen noch Geld, welches ich Ende Februar bekomme.

Welche Folgen hat dies, wenn ich die Beträge erst nach Unternehmensschließung bekomme? Muss ich dann trotzdem eine UVA machen (da ich vorsteuerabzugsberechtigt bin) und es nächstes Jahr dann in der E1a versteuern?

Danke für Eure Hilfe!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 07.01.2015 11:15
 


THEMA:  Firmenschließung

für derartige Fälle ist ein Übergangsgewinn/verlust zu ermitteln.

Wir helfen Ihnen gerne dabei:

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