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Verfasst von: Roswitha am 09.01.2015 14:24
 


THEMA:  Privateinlage u. Kilometergeld

Sehr geehrte Damen und Herren!

1. Frage: Ich habe bisher im Rahmen der häuslichen Nebenbeschäftigung Handarbeiten gefertigt und verkauft - sonst keine weiteren Einkünfte - Einnahmen unter der Geringfügikeitsgrenze. Nun möchte ich das ausweiten und habe mit Anfang Jänner ein Gewerbe angemeldet. Es hat sich im Laufe der Zeit jede Menge Material angesammelt das ich noch nicht verbraucht habe und auch ein paar fertige Waren finden sich noch im Lager. Liege ich richtig, das ich diese Dinge als Privateinlage ins Unternehmen einbringen kann. Ich habe dafür eine Tabelle erstellt, mit der ursprünglich gekauften Menge und dem Einkaufspreis und der noch vorhandenen Menge und dem Teilwert (die meisten Rechnungen habe ich noch). ist das ausreichend für die Finanz ? Für die fertigen Waren eine Liste mit dem Materialwert.

2.Frage: Ich werde unser privates KFZ betrieblich nutzen, dafür muss ich ein Fahrtenbuch führen. Das KFZ läuft aber auf meinem Mann, die Kosten werden ebenfalls von ihm getragen, genutzt wird es von der ganzen Familie. Kann ich das KM-Geld trotzdem abschreiben oder wäre es besser am Jahresende das KM-Geld für die betrieblichen KM an ihn zu überweisen. Betriebliche Nutzung etwa 10 %.

Herzlich Dank im voraus!

Liebe Grüße

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.01.2015 12:02
 


THEMA:  Privateinlage u. Kilometergeld

1.)Ja so ist es richtig.

2.)Eine Betriebsausgabe sollte auch "bezahlt" werden. Daher empfehle ich Ihnen das KM-Geld auch zu zahlen.

 

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